Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

AllgemeinKinderrechte gehören ins Grundgesetz!

Herzlichen Glückwunsch zum Grundgesetz – 75 Jahre!

Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt.

Seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz steht jedoch noch aus. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung weiterhin vernachlässigt. Daher fordert der Kinderschutzbund Niedersachsen erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigen besonderen Schutz und eigene Förder- und Beteiligungsrechte. Daher ist es wichtig, Kinder mit gesonderten Rechten auszustatten, um Kinder vor Armut, Benachteiligung, Diskriminierung oder Gewalt bestmöglich zu schützen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Warum müssen Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden?

Bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung oder Rechtsprechung werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch immer viel zu wenig berücksichtigt. Daniela Rump, Vorsitzende Kinderschutzbund Niedersachsen: „Die Aufnahme der Kinderrechte in unser Grundgesetz macht daraus eine moderne, zukunftsorientierte Verfassung und setzt gleichzeitig ein klares Signal, welche Bedeutung Kindern, Jugendlichen und deren Bedürfnissen wirklich beigemessen wird. Ein längst überfälliger Schritt.“

Wären die Kinderrechte Teil des Grundgesetztes…
• …wäre der Staat verpflichtet, dies zu berücksichtigen. Das Kindesinteresse hätte mehr Gewicht und z. B. Förderungen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen würden nicht mehr so häufig hinter andere Interessen gestellt werden…

  • …würde der Staat seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse, für die Wahrung der Kindesinteressen, die Beteiligung von Kindern und die Gewährleistung gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder besser gerecht. In Anbetracht der aktuellen Debatte über
    wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal.
    • … wären die Rechte der Kinder einklagbar – eine klare Stärkung der rechtlichen Position von Kindern in Deutschland. Ein Kindergrundrecht im Sinne der Kinderrechtskonvention kann auch in das Grundgesetz eingefügt werden, ohne das Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen„Kinder brauchen andere Rechte als Erwachsene. Kinder brauchen Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden. Sie brauchen Förderrechte, weil sie am Anfang ihres Lebens stehen und sie brauchen Schutzrechte, weil sie sich nicht selbst schützen können und sehr verletzlich sind“, sagt Rump. Seit vielen Jahren setzt sich der Kinderschutzbund Niedersachsen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.

Weitere Infos lesen Sie gerne unter folgendem Link:

https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/75-jahre-grundgesetz-keine-party-ohne-kinderrechte/354888