Kinder haben das Recht ihre Meinung zu äußern!

AllgemeinKinder haben das Recht ihre Meinung zu äußern!

 Kinder haben das Recht ihre Meinung zu äußern!

Die „Ombudschaft“ ist ein wichtiger Beitrag zum Mitspracherecht (auch zum Beschwerderecht). Sie ist ein Beratungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe und hat das Ziel, die Rechte von jungen Menschen und deren Familien (Eltern/Erziehungsberechtigte) zu stärken und ihre Mitwirkung in Entscheidungsprozessen der Jugendhilfe zu unterstützen. Die sogenannte „Ombudsperson“ ist jemand, der in einem Streit- oder Konfliktfall zwischen Jugendamt und Familien informiert, berät und vermittelt. Ombudsstellen beraten unabhängig, vertraulich und kostenfrei.

„Kinder und Jugendliche, die bei Pflegeeltern, in einem Heim oder Wohngruppe leben oder zuhause durch eine Familienhilfe unterstützt werden, haben Anspruch auf Beratung…. Manchmal gibt es auch Konflikte, oder Jugendämter oder Einrichtungen machen Fehler. Wenn Kinder und Jugendliche oder ihre Familien unabhängige Hilfe benötigen, oder sie sich beschweren möchten, aber nicht wissen, wie das geht, helfen Ombudsstellen.“(1)

Das Angebot der Ombudschaft ist im §9aSGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert.

Für Familien, die im Niedersachsen leben, ist die Beratungs-und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen e.V.  (BerNi e.V.) zuständig.

Kontakt: E-Mail:

Telefon: 0162/ 738 738  7   (Mo-Do 10-15 Uhr)

Postanschrift: BErNi e.V. – Heider Weg 49  – 49459 Lembruch

 

(1)- Kinderschutzbund, Bundesverband e.V.- Magazin 3/23